Formales »
- Dieses Wettkampfreglement ist integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen gilt das Wettkampfreglement und die anmeldende Person verpflichtet sich, dies den weiteren Teilnehmern mitzuteilen.
- Im vorliegenden Reglement ist die männliche Person aufgeführt; selbstverständlich betreffen die Ausführungen jeweils auch das weibliche Geschlecht.
Selbstverantwortung »
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
- Regelmässiges Ausdauer-Training und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.
- Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesund und in guter Verfassung an den Start geht.
- Wer sich in den Tagen vor dem Ämmelauf Littau krank und fiebrig fühlt, sollte auf die Teilnahme verzichten. Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starke Schmerzen und dergleichen sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Personen über 35 Jahren, sowie Teilnehmer mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.
- Auf der Strecke eingesetztes Sanitätspersonal ist berechtigt, Läufer aus medizinischen Gründen aus dem Rennen zu nehmen. Wird das Rennen trotz medizinischer Weisung oder hinter dem offiziellen Schlussfahrzeug (Besenvelo) fortgesetzt, so geschieht das auf eigene Verantwortung ausserhalb des Rennens ohne jeglichen Anspruch auf die Dienstleistungen.
Anmeldung »
- Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innert 10 Tagen werden grundsätzlich nicht angenommen.
- Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.
- Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dies erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.
- Startet ein Teilnehmer infolge Krankheit mit oder ohne Arztzeugnis nicht, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Bei Abmeldung vor dem kommunizierten Stichtag wird ein persönlicher und nicht übertragbarer Freistart für den Ämmelauf Littau im Nachfolgejahr ausgestellt. Doppelt getätigte Anmeldungen werden nicht zurückerstattet, berechtigen aber zu einem Freistart am Ämmelauf Littau im Nachfolgejahr.
- Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, ausserordentlichen Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes.
Versicherung »
- Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle, Schadenfälle und Diebstahl ab.
Startnummer »
- Jeder Läufer erhält eine persönliche Startnummer mit Einweg-Chip. Diese muss nicht zurückgegeben werden.
Die Startnummer ist während des Rennens jederzeit sichtbar auf der Brust oder an ein Startnummernband zu befestigen und darf nicht abgeändert oder gefaltet werden. Zuwiderhandlung kann zu einer Disqualifikation führen.
Wettkampf »
- Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.
- Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten.
- Private Begleitfahrzeuge (motorisiert und/oder unmotorisiert) oder dergleichen sind nicht erlaubt. Auch die Verwendung von Hilfsmitteln und Sportgeräten (insbesondere von Nordic-Walkingstöcken) oder Babyjogger ist nicht gestattet.
- Ein Mitführen von Hunden ist nicht gestattet!
- Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet.
- Den ersten drei pro Kategorie werden an der Siegerehrung Naturalpreise übergeben. Wer nicht an der Siegerehrung teilnimmt, verzichtet freiwillig auf den Preis.
- Über Disqualifikationen entscheidet das Schiedsgericht des Organisationskomitees endgültig.
Haftung / Unfälle»
- Der Organisator und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken des Teilnehmers aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
- Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
- Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
- Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern und Unfällen bitte sofort den nächsten Streckenposten / Begleitvelo orientieren und Hilfe anfordern.
- Sanitätsnotruf: 144
Doping »
- Für den Ämmelauf Littau gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (siehe www.antidoping.ch ).
Organisation »
- Veranstalter des Ämmelauf Littau ist der Verein Ämmelauf Littau.
- Gerichtsstand ist Luzern.
- Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten.
Teilnahmebedingungen als PDF